Bereits im September 2020 haben die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche [BVAP] und die Gewerkschaft Verdi einige Richtwerte festlegen können. Nun kam es zu einer endgültigen Einigung zwischen den Beteiligten.
Die Mindestlöhne in der Altenpflege sollen nun schrittweise ab dem 1. August 2021 ansteigen. Ab dem 1. Juni 2023 gelten dann die nachstehenden Lohnuntergrenzen:
Lohnsteigerung um 25 Prozent
Infolgedessen ergibt sich:
Ein positives Ereignis. Es veranschaulicht, dass bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege und mehr Verantwortung von den Arbeitgebern repräsentiert wird.