Bereits im September 2020 haben die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche [BVAP] und die Gewerkschaft Verdi einige Richtwerte festlegen können. Nun kam es zu einer endgültigen Einigung zwischen den Beteiligten.

Die Mindestlöhne in der Altenpflege sollen nun schrittweise ab dem 1. August 2021 ansteigen. Ab dem 1. Juni 2023 gelten dann die nachstehenden Lohnuntergrenzen:

  • 14,40 Euro für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer

  • 15,25 Euro für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer mit mindestens einjähriger Ausbildung

  • 18,75 Euro für examinierte Pflegefachpersonen

Lohnsteigerung um 25 Prozent

Infolgedessen ergibt sich:

  • Vollzeitbeschäftige Pflegehilfskräfte verdienen mindestens 2440 € pro Monat

  • Hilfskräfte (mindestens einjährige Ausbildung) verdienen 2585 €

  • Pflegefachpersonen verdienen mindestens 3180 €

  • Zusätzlicher Anspruch der Pflegepersonen: 28 Urlaubstage und zusätzliches Urlaubsgeld von mindestens 500 €

Ein positives Ereignis. Es veranschaulicht, dass bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege und mehr Verantwortung von den Arbeitgebern repräsentiert wird.