Heimleiter sind die Hauptverantwortlichen in Heimen jeglicher Art. Als Chefs von Heimen wie Pflegeheimen, Senioreneinrichtungen oder Mutter-Kind-Heimen kommen ihnen viele verschiedene Aufgaben zu.

Heimleitung (m/w/d) | Quelle: contrastwerkstatt - Adobe Stock

Heimleitung (m/w/d) | Quelle: contrastwerkstatt – Adobe Stock

Aufgaben von Heimleitern

Als Hauptverantwortliche organisieren und kontrollieren Heimleiter den Heimablauf, erarbeiten sozialpädagogische Konzepte und sorgen für dessen Umsetzung im Alltag. In ihrem Verantwortungsbereich liegen neben der Finanz- und Personalplanung auch Aufgaben des Rechnungswesens, wie die Einhaltung des Budgets. Um die Betriebsführung so effizient wie möglich zu gestalten optimieren sie Arbeitsabläufe und die interne Kommunikation, verwalten Dienst- und Belegungspläne.

Darüber hinaus fungieren Heimleiter als Ansprechpartner für Behörden, Gemeinden, Presse und Angehörige der Bewohner. Zuständig sind sie ebenso für die Korrespondenz sowie für die Neuaufnahme bzw. Verabschiedung von Bewohnern. In der Öffentlichkeit vertreten sie die Einrichtung. Aufgrund der vielfältigen Anforderungen werden in dieser Position sowohl betriebswirtschaftliches Wissen als auch pädagogische Fähigkeiten und Organisationstalent benötigt.

Die tarifliche Bruttogrundvergütung im öffentlichen Dienst kann nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit monatlich 3.304 bis 4.279 Euro betragen.

Wie kann ich Heimleiter werden?

Heimleiter benötigen eine kaufmännische und pflegerische Ausbildung. In der Regel erfolgt der Zugang hierbei über ein Studium der Pädagogik oder des Gesundheits- und Sozialmanagements. Die Schulung zum Heimleiter kann zum Beispiel durch eine Fernschule durchgeführt werden. Der Abschluss beinhaltet eine institutsinterne Prüfung.

Wo werden Heimleiter eingesetzt?

Grundsätzlich arbeiten Heimleiter(innen) in Heimen aller Art. So können sie beispielsweise für Senioreneinrichtungen wie Alten- und Pflegeheime oder Einrichtungen des Betreuten Wohnens zuständig sein. Eine Anstellung ist jedoch auch in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung, Asylanten, Obdachlose oder Mutter-Kind-Heimen möglich.