Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP haben ihren Koalitionsvertrag am 24.11.2021 vorgestellt:

Kolitionsvertrag_Änderungen für die Pflege

Die Ampel-Parteien stellen ihre Pläne vor | Quelle: Pixabay – Pexels

„Das ist ein echter Fortschritt, den die Ampel-Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Bundeseben wagt, wie es der Titel des Koalitionsvertags „Mehr Fortschritt wagen“ verspricht. Der Koalitionsvertrag ist ein Meilenstein für die Profession Pflege.“

Christina Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR)

„Die Pflegekräfte in Deutschland erbringen während der Pandemie eine herausragende Leistung“, heißt es, denn „in der aktuell sehr herausfordernden Situation in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wollen wir diesen Einsatz anerkennen.“

Diese Anerkennung erreicht Pflegekräfte in Form eines 1 Milliarden Euro schweren Bonus‘ sowie einer Erhöhung der Steuerfreiheit des Pflegebonus‘ auf 3.000 €. Dies entspricht in etwas 840 € pro Pflegekraft.

Alle weiteren Inhalte des Koalitionsvertrag im Überblick:

Pflege

  • Keine Senkung der Eigenanteile in der stationären Pflege

  • Ausbildungskostenumlage sollen aus den Eigenanteilen herausgenommen und versicherungsfremde Leistungen für Pflegeangehörige wie Rentenbeiträge oder pandemiebedingte Zusatzkosten finanziert werden

  • Moderate Erhöhung des Beitrags zur Sozialen Pflegeversicherung (SPV)

  • Förderung von „innovativen quartiernahen“ Wohnformen mit Bund, Ländern und Kommunen

  • Entlastungsbudget mit Nachweispflicht in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur Entlastung der Familien, Stärkung der häuslichen Pflege und Einbindung der Familien von Kindern mit Behinderung

  • Weiterentwicklung des Pflegezeit- und Familienpflegegesetzes zur Verbesserung des Zeitmanagements für pflegende Angehörige. Lohnersatzleistungen bei pflegebedingten Auszeiten sollen ebenso folgen

  • Pläne der Erweiterung der sozialen Pflegeversicherung um eine „freiwillige, paritätisch finanzierte Vollversicherung“. Konkrete Vorschläge soll es ab 2023 geben.

  • Gestaltung einer rechtssicheren Grundlage für die 24-Stunden-Betreuung im familiären Bereich

  • Zur Verbesserung der pandemiebedingten Arbeitsbedingungen soll als „Übergangsinstrument“ in Krankenhäusern die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) eingeführt werden; mit dem Ziel eines „bedarfsgerechten Qualifikationsmixes“

  • Beschleunigung des Ausbaus der Personalbemessungsverfahren in der stationären Langzeitpflege

  • Verbesserung der Löhne und Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte mit dem Ziel die Gehaltslücke zwischen Kranken- und Altenpflege zu schließen

  • Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs z.B. durch Steuerbefreiung von Zuschlägen, Abschaffung geteilter Dienste, Einführung trägereigener Springerpools oder Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten für Menschen mit betreuungspflichtigen Kindern

  • Bundeseinheitliche Berufsgesetze für Pflegeassistenz, Hebammenassistenz und Rettungssanitäter mit gemeinsamer Finanzierung von Bund und Ländern

  • Stärkung der akademischen Pflegeausbildung mit Hilfe der Länder

  • Für Pflegefachkräfte in Ausbildung oder Studium, die bisher keine Ausbildungsvergütung erhalten haben, sollen diese Regelungslücken geschlossen werden

  • Neues Berufsbild der „Community Health Nurse“

  • Vereinfachung und Beschleunigung für die Gewinnung von ausländischen Pflegefachkräften und die Anerkennung von Berufsabschlüssen aus dem Ausland

Digitalisierung im Gesundheitswesen

  • Nutzung der Digitalisierung zur Entlastung von Pflegekräften, z.B. durch einfachere Dokumentation, therapeutische Anwendungen, Videosprechstunden, Telemonitoring oder telenotärzliche Versorgung

  • Überprüfung des SGB V und weitere Normen hinsichtlich über Dokumetationspflichten

  • Geplanter Bürokratieabbau, um Hürden zur Versorgung von Patienten und Patientinnen abzubauen

  • Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des E-Rezepts. Die Nutzung ist freiwillig (opt-out) und DSGVO-konform

  • Registergesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz im Einklang mit der DSGVO und Aufbau einer dezentralen Forschungsdateninfrastruktur

„Wir begrüßen es sehr, dass die zukünftige Bundesregierung einen Schwerpunkt auf den Bereich Gesundheit und Pflege legen wird. Im vorgestellten Koalitionsvertrag finden sich viele Punkte, die wir bereits auf Bundesebene gefordert haben und die nun auch umgesetzt werden.“

Dr. Markus Mail, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz