Schon vor der Corona-Pandemie waren der Fachkräftemangel sowie die schlechte Bezahlung in der Pflege ein großes Problem, welches durch das Virus verstärkt wurden. Die Politik hat zugehört und wurde tätig: Höhere Mindestlöhne sowie Entlohnung nach Tarifvertrag in der Pflegebranche kommen!

Seit April 2022 wurde nach längeren Verhandlungen zum Tarifvertrag der Mindestlohn pro Stunde deutschlandweit für ungelernte Pflegehilfskräfte auf 12,55 €, für einjährig qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 13,20 € und für Pflegefachkräfte auf 15,40 € angehoben. Zum Vergleich: Der allgemein gesetzliche Mindestlohn liegt in Deutschland bei 9,82 € brutto/Stunde (Stand: Juli 2022).

Als nächsten Schritt wird nun ab September der Tariflohn für Pflege- und Betreuungskräfte eingeführt.

„Wer gute Pflege will, muss auch gute Löhne zahlen“

Gernot Kiefer, stellvertretender Vorsitzender des GKV-Spitzenverbands

Tarifvertragsverordnung in der Pflege ab September 2022

Im Juli 2021 ist das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) in Kraft getreten, wodurch Pflegeeinrichtungen verpflichtet sind, eine tarifliche Entlohnung an ihr Pflegepersonal zu zahlen. So dürfen ab dem 1. September 2022 nur noch diejenigen Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden und mit der Pflegeversicherung abrechnen, die ihr Pflegepersonal mindestens nach Tarifhöhe bezahlen.

Das bedeutet, dass Pflegeeinrichtungen, welche noch nicht mit ihrem Personal tarifgebunden sind, ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach einschlägigem Pflege-Flächentarif, nach Pflege-Haustarif einer Einrichtung in der Region desselben Bundeslandes oder nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen entlohnen müssen. Die Entlohnung darf die Tarifhöhe ab September nicht mehr unterschreiten.

Hierdurch sollen vor allem die Gehälter in der Pflege verbessert werden.

„Mit der Bezahlung nach Tariflohn setzen wir eine Aufwärtsspirale bei den Löhnen in der Pflege in Gang.“

Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales

Laut der Pflegekommission sollte der Mindestlohn für

Pflegehilfskräfte auf 14,50 €/Stunde

für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 15,25 €/Stunde

und für Pflegefachkräfte auf 18,25 €/Stunde

angehoben werden. Zudem empfiehlt die Kommission bezahlten Mehrurlaub für Beschäftigte mit einer 5-Tage-Woche für das Jahr 2022 von sieben Tagen, für 2023 und 2024 für jeweils neun Tage.

Bedeutung für Pflegeeinrichtungen

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) erstellte Richtlinien für Pflegeeinrichtungen zur Umsetzung des GVWG, welche von dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt wurden.

Anhand dieser Leitlinien mussten Pflegeeinrichtungen bis Ende April 2022 den Länderverbänden der Pflegekassen mitteilen, für welche der drei folgenden Tarifvertragsmöglichkeiten sie sich entschieden haben, um die Zulassung zur Versorgung zu behalten bzw. zu bekommen. So können Versorgungsverträge, welche vor dem 1. September abgeschlossen wurden, bis Ende August an das GVWG angepasst werden.

Handlungsoptionen für Pflegeeinrichtungen

Bei allen drei Möglichkeiten ist zu beachten, dass die Bezahlung des Pflegepersonals nie die Entlohnung eines ausgewählten Tarifvertrags unterschreiten darf. Hierzu zählt das gesamte Arbeitsentgelt, also auch finanzielle Mehrleistungen wie z.B. Zuschüsse bei Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienst.

Finanzierung der tariflichen Entlohnung in der Pflege

Diese neue Pflegereform wird mithilfe einer Milliarde Euro, welche jährlich vom Bund übernommen wird, unterstützt. Auch Kinderlose ab 23 Jahren werden mit einem Kinderlosenzuschlag einbezogen. Dieser soll in der gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,1 % steigen, wodurch der Pflegeversicherungsbeitrag für diese Personen bei 3,4 % des Bruttolohns liegt.

Bei der Refinanzierung von den Pflegekassen für die Entlohnung des Pflegepersonals wird zwischen tarifgebundenen und nicht-tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen unterschieden.

Pflegeeinrichtungen, welche ihr Personal nach Tarif bezahlen, werden vollständig von den Pflegekassen refinanziert.

Für nicht-tarifgebundene Einrichtungen wird eine Refinanzierung von bis zu 10 % über dem Durchschnitt der regional geltenden Tariflöhne garantiert.

Fazit

Die neuen Tarifverordnungen in der Pflege bringen einen Fortschritt für das Pflege- und Betreuungspersonal mit sich. Durch einen einheitlichen Tarifvertrag ab September werden die Pflegeberufe dank höheren Löhnen attraktiver gemacht, wodurch gleichzeitig auch der Personalmangel angegangen wird.