Pflegekräfte sind nicht gleich Pflegekräfte. Sie unterscheiden sich in ihrer Ausbildung sowie in ihren Tätigkeitsbereichen. So darf zum Beispiel nur eine examinierte Pflegefachkraft die Behandlungspflege durchführen, während Betreuer*innen, nicht examinierte Pflegekräfte und Pflegehelfer*innen nur die Grundpflege vornehmen dürfen.

Um den Unterschied zwischen einer examinierten Pflegefachkraft und einer Pflegekraft ohne diese Zusatzausbildung zu erkennen, schauen wir uns zunächst die Ausbildung ersterer an.

Ausbildung in der Pflege | Quelle: Pixel-Shot - Adobe Stock

Ausbildung in der Pflege | Quelle: Pixel-Shot – Adobe Stock

Voraussetzungen für eine Ausbildung zur examinierten Pflegefachkraft

Um eine Ausbildung zur examinierten Pflegefachkraft beginnen zu dürfen, benötigt man mindestens einen mittleren Bildungsabschluss. Alternativ können Personen, die neben einem Hauptschulabschluss eine mindestens zweijährige fachfremde Berufsausbildung oder mindestens eine einjährige Ausbildung als Krankenpflegehelfer*in oder Altenpfleger*in abgeschlossen haben, diese Ausbildung antreten.

Es handelt sich hierbei um eine schulische Weiterbildung an Fachschulen, welche Praxisblöcke in Ausbildungseinrichtungen (z. B. Krankenhäuser, ambulante Pflegeeinrichtungen) beinhaltet. Je nach Studienform (Voll- oder Teilzeit / Dual oder Schulisch) beträgt die Ausbildung zwischen 2-5 Jahren.

Die Ausbildung kann entweder in dualer oder schulischer Form absolviert werden:

Duale Ausbildung zur examinierte Pflegefachkraft

Die duale Ausbildung besteht aus einem theoretischen sowie aus einem praktischen Teil. Die Theorie umfasst Kenntnisse im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege, Pflege- und Gesundheitswissenschaften sowie Wirtschaft, Recht und Politik.

Die Praxis findet in einer ambulanten oder stationären Einrichtung statt, wo Auszubildende die Bereiche Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie und Psychiatrie kennenlernen. In der dualen Ausbildung werden die Auszubildenden bezahlt.

Schulische Ausbildung zur examinierten Pflegefachkraft

Die schulische Ausbildung (Dauer: 2 Jahre) bringt den Studenten innerhalb Unterrichtsstunden den theoretischen Teil zusammen mit praktischen Übungen bei. Im Anschluss folgt ein mehrmonatiges Praktikum. Hier verdienen die Auszubildenden kein Gehalt und die Ausbildungsform ist kostenpflichtig. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Absolventen ihr Zeugnis.

Die Umschulung zur examinierten Pflegefachkraft kann z.B. für Pflegehelfer*innen durch ihre Vorausbildung, auf zwei Jahre gekürzt werden.

Für examinierte Pflegefachkräfte bestehen zudem Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. So können sie nach ihrer Ausbildung auch eine akademische Weiterbildung an einer Fernhochschule besuchen – z.B. den Studiengang Gesundheitsmanagement.

Hauptunterschied zwischen einer examinierten und einer „normalen“ Pflegefachkraft

Der Hauptunterschied ist demnach die Ausbildung: Wer als examinierte Pflegefachkraft tätig sein möchte, muss eine duale oder schulische Ausbildung hinter sich haben. PflegeFACHkraft bzw. der Term „examiniert“ steht demnach für eine abgeschlossene Ausbildung mit abgelegter Prüfung.

Aufgaben einer examinierten Pflegefachkraft

Die Hauptaufgabe einer jeden Pflegekraft ist das Wohl und die Gesundheit der zu pflegenden Person. Als examinierte Pflegefachkraft übernimmt man neben der Pflege auch die Betreuung und Beratung von pflegebedürftigen Menschen aller Altersklassen sowie aller Lebenssituationen. Je nach Gesundheitszustand kommt eine präventive, palliative oder kurative Behandlungsweise hinzu.

Tätig sind examinierte Pflegefachkräfte in Alten- und Pflegeheimen, im ambulanten Pflegedienst, in psychiatrischen sowie in Tagespflegeeinrichtungen, in Krankenhäusern und Hospizen.

Die Hauptaufgaben lauten wie folgt:

  • Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, Duschen und Toilettengänge)

  • Medikamente werden verabreicht

  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

  • Versorgung von Wunden/Wechseln von Verbänden

  • Blutdruck, Temperatur, Puls und Atmung werden gemessen

  • Dokumentation der Daten

  • Psychische Betreuung der Angehörigen

  • Beratung zu pflegerelevanten Fragen und Maßnahmen

  • Hilfe bei der Beantragung nötiger Hilfsmittel oder Feststellen der Pflegebedürftigkeit beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)

  • Bindeglied zwischen Therapeuten, Ärzten, Angehörigen und Patienten

Der Unterschied zu einer nicht examinierten Pflegefachkraft ist, dass diese nur die Grundpflege – wie Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und der Körperpflege sowie beim Verabreichen der Medikamente – durchführen darf.

Job-Anforderungen für examinierte Pflegefachkräfte

Wer als examinierte Pflegefachkraft tätig sein möchte, muss gewisse Voraussetzungen mit sich bringen. So ist es wichtig, dass man ein Herz für Menschen sowie großes Verantwortungsbewusstsein hat, da man pflegebedürftige Menschen richtig behandeln muss und das Wohl dieser oberste Priorität hat.

Zudem sollte man physisch und psychisch stabil sein, denn der Schichtdienst sowie die Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen beeinflussen das eigene Gemüt. Da man mit Patient*innen, Angehörigen, der Familie und Ärzte*innen zu tun hat, ist es zudem von Vorteil, eine offene, kommunikative Bezugsperson zu sein, die keine Berührungsängste hat. Teamfähigkeit, Respekt sowie Humor sind weitere wichtige Attribute für diesen Beruf.