Ausbildung - auch Umschulung
Auefeld, Hann. Münden
Rechtliche Grundlagen:
1. Nach dem bundeseinheitlichen Pflegeberufereformgesetz v. 01.01.2020 wird die praktische Ausbildung in Kooperation mit stationären oder
ambulanten Pflegeeinrichtungen oder zugelassenen Krankenhäusern durchgeführt. Hierzu schließen die Auszubildenden einen
Ausbildungsvertrag ab und erhalten von den Einrichtungen eine Ausbildungsvergütung.
2. Die Verordnung über Berufsbildende Schulen (kurz: Bbs-Vo) regelt Bereiche der schulischen Ausbildung
3. Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (kurz: PflAPrV) regelt u.a. die Zulassung zur Prüfung
Ausbildungsziel:
Die Ausbildung vermittelt selbständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut oder dauerhaft stationären und ambulanten Einrichtungen der Pflege und Versorgung. Pflege umfasst präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen. Diese dienen der Erhaltung, Verbesserung oder Wiedererlangung der geistig-seelischen und körperlichen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, Erwachsenen und alten Menschen.
Welche Eigenschaften brauche ich für eine Ausbildung bzw. Umschulung in der Pflege?
Freude am Umgang mit Menschen jeden Alters, Einfühlungsvermögen, Interesse an sozialen, pflegerischen und medizinischen Aufgaben und die Bereitschaft zur körpernahen Arbeit. Daneben braucht es Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Selbständigkeit und Organisationstalent.
Aufnahmevoraussetzungen gemäß § 11 PflBG:
1. der mittlere Schulabschluss (Realschulabschluss) oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss
oder
2. der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss mit dem Nachweis
a) einer mindestens 2-jährigen abgeschlossenen Berufsausbildung,
b) einer mindestens 1-jährigen abgeschlossenen Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege,
c) einer 1-jährigen Kranken- oder Altenpflegehilfeausbildung
oder
3. einer sonstigen 10-järhigen allgemeinen Schulbildung
und einem Ausbildungsvertrag mit einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung oder zugelassenen Krankenhäusern und der gesundheitlichen und persönlichen Eignung, sowie Nachweis über die Belehrung nach § 43 IfSchG
Anforderungen
Qualifizierender / erweiterter Haupschulabschluss
Soziale Fähigkeiten:
Lernbereitschaft
Einfühlungsvermögen
Sonstiges
Lebenslauf, Zeugnisse
Anzahl der verfügbaren Stellen: 20
Zertifizierungen
Babe di bube di
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